Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Invia Medien & Marketing GmbH, Dieburg zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten Invia24.com bzw. den kooperierenden Partnerseiten
Stand: 01. Mai 2020

Beschreibung unserer Kernleistungen:

Die Invia Medien & Marketing GmbH bietet Vergleichsleistungen im Internet an. Interessenten können Vergleichsanfragen zu bestimmten Produkten und Leistungen stellen. Die Vergleichsanfragen werden anschließend an zugelassene Unternehmen, Vermittler oder andere Anbieter dieser Produkte oder Leistungen weitergeleitet, die wiederum den Interessenten Angebote unterbreiten können.

§ 1 Vertragsbeziehung

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern (Käufer, Zulieferer und Sonstige) und Nutzern, im folgenden "Partner" genannt der Leadbörse und den Finanzportalen unter dem Label der Invia Medien & Marketing GmbH, im nachfolgenden " Invia Medien & Marketing GmbH" genannt. Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung der Invia Medien & Marketing GmbH auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline-Version zur Verfügung steht.

§ 2 Vertragsabschluss

Mit Eintragung/Anmeldung bei www.invia24.com bzw. auf kooperierenden Partnerseiten oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Ab Freischaltung durch die Invia Medien & Marketing GmbH können selbständig Datensätze erworben oder bestellt werden. Bei Eintragung sind die Daten vollständig auszufüllen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in Deutschland zu erteilen. Außerdem gestattet der Antragsteller der Invia Medien & Marketing GmbH, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden.

§ 3 Kündigung

Die Laufzeit für die unterschiedlichen Angebote der Invia Medien & Marketing GmbH ist von dem jeweils gewählten Paket bei der Registrierung abhängig. Die Kündigung bedarf einer schriftlichen Form. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für die Invia Medien & Marketing GmbH insbesondere dann, wenn der Partner Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

§ 4 Dienstleistung

Die Invia Medien & Marketing GmbH stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads (auch Datensätze genannt) gehandelt werden können. Als Partner steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung in Ihrem Account eigenständig Bestellungen für den Erwerb verschiedener Sparten zu erstellen und diese Bestellungen sowie die zugeteilten Leads zu verwalten.

§ 5 Pflichten des Vertriebspartners (Partner)

1. Eine Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
2. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung und Zulassung.
3. Die Auflagen des DSGVO sind zu beachten.
4. Der Partner muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als Invia Medien & Marketing GmbH auftreten.
5. Für die Beratungsleistung oder Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen Wettbewerbs- und Versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten.
6. Wenn ein Interessent der weiteren Nutzung der Daten widerspricht müssen diese unwiederbringlich von dem Partner gelöscht und nicht weiter gespeichert werden.

§ 6 Erreichbarkeit & Haftung technischer Mängel

Die Erreichbarkeit der Börse wird von der Invia Medien & Marketing GmbH sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Die Invia Medien & Marketing GmbH kann dafür nicht in Haftung genommen werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt Invia Medien & Marketing GmbH keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt Invia Medien & Marketing GmbH keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder Dritten aus der Nutzung des Portals entstehen. Sofern Invia Medien & Marketing GmbH nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion oder aber auch Exklusivlieferung angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 11 Teledienstgesetz.

§ 7 Leadpreise & Datensatzkauf

Der Preis der Leads regelt sich selbständig über Angebot und Nachfrage und unterliegt Vorgaben seitens der Invia Medien & Marketing GmbH. Mit der Zuordnung bzw. Buchung oder Bestellung der Datensätze gibt der Käufer gleichzeitig die Willenserklärung ab, alle Leads aus den zugeordneten/ausgewählten PLZ-Gebieten kaufen zu wollen. Der Vertragsschluss entsteht, sobald ein Datensatz aus dem gewünschten PLZ Gebiet bei Invia Medien & Marketing GmbH eingestellt und dem Partner zugeordnet/gebucht wird.

Die Bestellformulare zu den einzelnen Sparten finden Sie in Ihrem persönlichen Account unter Leads/Leads bestellen. Alle Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste. Alle Bestellungen und Käufe sind verbindlich. Alle Preise für die Datensätze gelten zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Gebieten und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von Invia Medien & Marketing GmbH nicht übernommen werden.

Bestellungen von Datensätzen: Der Partner kann eigenständig Bestellungen aufgeben und diese verwalten. Die Bestellungen können jederzeit aktiviert & deaktiviert werden.

§ 8 Lead-Definition Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen: Vollständige Angabe von

- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Beratungswunsch/Sparte- Erreichbarkeit über mindestens einen telefonischen Kommunikationsweg (Telefon oder E-Mail)

§ 9 Abwicklung und Datensätze

1. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das Internetportal www.invia24.com
2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten
3. Nach erfolgreicher Kontovalidierung ist der Account vollständig für den Erwerb von Datensätzen freigeschaltet.
4. Der Partner vereinbart mit der Invia Medien & Marketing GmbH die gewünschte Belieferungsart, Region und Menge.
5. Die Anfragen werden in Echtzeit bereitgestellt.
6. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag bzw. Datensatzmenge. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten Limit, welches Invia Medien & Marketing GmbH nach freiem Ermessen entscheidet, jederzeit möglich.
7. Eine Einstellung, Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist jederzeit möglich. Der Partner muss dazu die Bestellung deaktivieren.

§ 10 Reklamationsgründe

Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen (Frist für Käufer) nach der Bereitstellung erfolgen. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung von Invia Medien & Marketing GmbH und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden. Die Invia Medien & Marketing GmbH behält sich vor, jede einhergehende Reklamation umfangreich zu recherchieren. Bei berechtigten Reklamationen wird der Kaufpreis entsprechend dem gültigen Satz dem Partner gutgeschrieben bzw. dem Zulieferer wieder belastet. Für jede angenommene Reklamation wird ein neuer Lead nachgeliefert. 

Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:
1. Der Name oder die Adresse existiert nicht / offensichtlicher Fake
2. Kein Anschluss unter dieser Nummer und eine richtige Telefonnummer ist nicht über allgemein anerkannte Auskunftswege wie Telefonauskunft, Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.

§ 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren

Für alle Partner gelten folgende Gebühren:
1. Bei falschen Reklamationen welche bei der Bearbeitung durch das CallCenter abgelehnt werden wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet.
2. Bei Nichteinlösung von Lastschriften wird eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (7,76 EUR) und Mahnbescheide (50,00 EUR), Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso- Gebühren.

Rechnungen / Abrechnungen

1. Die Rechnung bzw. Abrechnung wird im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt unter dem Menüpunkt "Rechnungssystem". Der Rechnungsbetrag wird von Invia Medien & Marketing GmbH per Lastschrift automatisch eingezogen und Gutschriften überwiesen. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen.
2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann die Invia Medien & Marketing GmbH vom Verzugs beginn an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen.
3. Der Partner kommt ohne weitere Mahnung bei Nichteinlösung der Lastschrift in Verzug.
4. Der Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften ist wöchentlich. Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche der Invia Medien & Marketing GmbH abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Invia Medien & Marketing GmbH.

§ 12 Regeln

Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten und Leads nur in der genannten Form mit vollständigen Angaben zu liefern. Der Kauf von einem Lead und der Weiterverkauf an andere Lead-Börsen bzw. Datensatzhändler oder Finanzdienstleister sind nicht erlaubt. Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen. Die Invia Medien & Marketing GmbH behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren. Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgsgarantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechte Beratung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Partner zu verantworten.

§ 13 Konventionalstrafen

Zulieferer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet:
1. Partner im Bereich der Zulieferung von Datensätzen haben sich besonders an alle Punkte welche unter §14 1-9 genannt sind zu halten.Bei einer groben Verletzung der Punkte 1-9 und gegen die AGB wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro vereinbart. Eine grobe Verletzung ist z.B. der doppelte Verkauf von Datensätzen von Seiten des Partners. Käufer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet:
1. reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren
2. keine Falschreklamationen zu tätigen.

§ 14 Änderungen des Vertrages/AGB

Die Invia Medien & Marketing GmbH kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die ABG ändern. Der Partner erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail. Als angenommen gelten die AGB wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Bedingungen widerspricht. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 15 Salvatorische Klausel

Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte unwirksam, so tritt an seiner Steller der im gültigen Recht nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder geändert werden, um Erweiterungen des Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.